BürgerEnergiegenossenschaft
Haßberge eG

Unsere Mission:

Klimaneutrale Energieversorgung des Landkreises Haßberge,im Eigentum der Bürger und Kommunen.

Die BürgerenergieGenossenschaft Haßberge wurde 2012 gegründet, um zu einer zukünftig kompletten Energieversorgung des Landkreises aus heimischen erneuerbaren Energiequellen beizutragen.
Dabei soll eine möglichst hohe regionale Wertschöpfung erreicht werden, die allen Bürgern, Unternehmen und Kommunen des Landkreises zugutekommt.

Nach dem 2011 verkündeten Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Atomenergienutzung aufgrund der Reaktorkatastrophe in Fukushima und der Unterzeichnung des Klimaschutz-Abkommens von Paris 2015 vollzieht sich in Deutschland die Energiewende hin zu Erneuerbaren Energien. Bis 2030 soll der gesamte deutsche Strombedarf zu mindestens 65 % aus Erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden.
Mit der Energiewende ist auch eine Verschiebung der Wertschöpfung verbunden. Weg von Großkraftwerken in den Händen weniger Stromkonzerne, hin zu vielen dezentralen Anlagen in den Händen von Bürgern, mittelständischen Unternehmen und Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften.

Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele geleistet, sowie eine dauerhaft preiswerte Versorgung mit Energie für Stromanwendungen, Wärmeversorgung und Mobilität gewährleistet werden.

Unsere Vision:

Gemeinschaftlicher Bau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung, Verteilung und Speicherung regionaler Erneuerbarer Ressourcen.

„Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele“.
Dieser Satz des bekanntesten Begründers der Genossenschaftsbewegung - Friedrich-Wilhelm Raiffeisen - beschreibt die Grundlage der Geschäftstätigkeit der BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG.
Zweck der Genossenschaft ist „die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb“. Diesen im Genossenschaftsgesetz verankerten und in unserer Satzung festgelegten ökonomischen Auftrag verbindet die BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG  mit dem Ziel der ökologischen Umgestaltung der Energieversorgung des Landkreises. Weg von der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern von außen, hin zu einer Selbstversorgung auf Basis regionaler erneuerbarer Energien.
Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie sind im Landkreis in ausreichendem Maße vorhanden um den Bedarf an Strom, Brennstoffen und Kraftstoffen decken zu können. Über die Möglichkeiten jedes Einzelnen hinaus, können durch die gemeinschaftliche Herangehensweise auch hohe Investitionen getätigt und komplexe Projekte umgesetzt werden. Ein erstes Beispiel dafür ist der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald.
Bis spätestens Ende des Jahrzehnts soll der gesamte Strombedarf des Landkreises bilanziell durch Anlagen gedeckt werden, die von der kommunal getragenen GUT Haßberge mbH entwickelt und von der bürgerschaftlich getragenen BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG  und ggfs. weiteren kommunalen Partnern finanziert und betrieben werden.

Unsere Genossenschaft:

Gemeinsam stark für erneuerbare Energie im Landkreis Haßberge

Grundsätzliches

  • Jedes Mitgied ist mit allen Chancen und Risiken direkt an der Genossenschaft beteiligt
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig von den Anteilen
  • Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb der Genossenschaft wird durch den Genossenschaftsverband Bayern jährlich geprüft

Organisatorisches

  • Die Genossenschaft wird operativ vom Vorstand geleitet
  • Der Aufsichtsrat  bestellt den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit
  • Gegenstand der jährlich stattfindenden Generalversammlung sind grundlegende Beschlussfassungen, z. B. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses, die Wahl des Aufsichtsrats im Turnus von 3 Jahren und Änderungen der Satzung

Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft in der BEG wird durch die Übernahme von min. 1 Geschäftsanteilen erworben.
  • Die Mitglieder sollen einen Bezug zum Landkreis Haßberge haben (Wohnsitz, Immobilie usw.)
  • Jeder Geschäftsanteil hat einen Nennwert von 1.000 EUR, zzgl.einmaliges Aufgeld, derzeit i. H. von 15%.
  • Die Haftung eines Mitgliedes ist auf die jeweilige Einlage in Höhe der übernommenen Geschäftsanteile begrenzt. Es besteht keine Nachschusspflicht.
  • Eine Übertragung von Geschäftsanteilen ist jederzeit möglich.
  • Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf des 5. Geschäftsjahres nach Erwerb der Mitgliedschaft möglich
  • Die Genossenschaft strebt eine positive Entwicklung an. Aus den erwirtschafteten Überschüssen sollen regelmäßig Ausschüttungen an die Mitglieder erfolgen, die einer durchschnittlichen Rendite von ca. 3% p.a. auf die jeweilige Einlage entsprechen.

 

Detailiert Angaben finden Sie in unserer Satzung

 

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